VendSpot

AGB

VendSpot UG (haftungsbeschränkt)

Poststraße 57, 72213 Altensteig

Vertreten durch: Khaled Naim

E-Mail: kontakt@vendspot.shop

Telefon: +49 176 63463646

Amtsgericht Stuttgart, HRB 799558

USt-IdNr.: DE458197674

 

Stand: 27.01.2026

 

Präambel

Geschäftsmodell und Vertragsstruktur

VendSpot tritt als Wiederverkäufer auf. Der Kaufvertrag kommt zwischen VendSpot und dem Kunden zustande. VendSpot organisiert die Beschaffung und Lieferung über Hersteller, die über EU-Repräsentanten verfügen und für die CE-Konformität sowie die technische Produktsicherheit verantworten.

Die technische Produktverantwortung, Importeurpflichten im produktsicherheitsrechtlichen Sinne und die CE-Konformitätserklärung liegen beim Hersteller bzw. dessen EU-Repräsentanten. VendSpot haftet als Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Vertragsmäßigkeit der Lieferung, nicht jedoch für technische Produktentwicklung, CE-Zertifizierung oder Herstellerprozesse.

Alle von VendSpot angebotenen Verkaufsautomaten werden ausschließlich nach individuellen Kundenwünschen und -spezifikationen konfiguriert und gefertigt. Jeder Automat ist eine Sonderanfertigung im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Herstellung und Lieferung von individuell konfigurierten Verkaufsautomaten zwischen VendSpot UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden.

1.2 VendSpot verkauft ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Zum Nachweis der Unternehmereigenschaft ist der Kunde verpflichtet, vor Vertragsschluss einen Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorzulegen. VendSpot behält sich vor, Bestellungen ohne entsprechenden Nachweis abzulehnen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VendSpot hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Sonderanfertigung und Individualisierung

2.1 Alle von VendSpot angebotenen Verkaufsautomaten werden individuell nach Kundenwünschen konfiguriert und gefertigt. Die Konfiguration umfasst unter anderem: Größe, Anzahl der Fächer, Spiraltypen, Bezahlsysteme, Kühlung, Farbe, Beklebung und weitere technische Spezifikationen.

2.2 Die Konfiguration erfolgt entweder über den Online-Konfigurator im Shop oder durch individuelle Angebotserstellung nach Kundenanforderung. Der Kunde erhält vor Auftragserteilung eine detaillierte Spezifikation der Konfiguration.

2.3 Produktbilder oder Renderings des konfigurierten Automaten können auf Wunsch gegen Aufpreis erstellt werden. Ansonsten erhält der Kunde Fotos nach Fertigstellung des Automaten, jedoch vor Versand.

2.4 Aufgrund der Individualisierung handelt es sich bei jedem Auftrag um eine Sonderanfertigung im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.

§ 3 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung

3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop und Konfigurator stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch Absenden einer Konfiguration oder Anfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

3.2 VendSpot erstellt auf Basis der Kundenkonfiguration ein detailliertes Angebot mit exakter Spezifikation. Dieses Angebot ist für VendSpot 14 Tage bindend.

3.3 Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots durch den Kunden (schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Portal) UND Übersendung der Auftragsbestätigung durch VendSpot per E-Mail.

3.4 Die Auftragsbestätigung enthält die vollständige und verbindliche Spezifikation des zu fertigenden Automaten. Der Kunde ist verpflichtet, die Spezifikation unverzüglich zu prüfen. Einwände gegen die Spezifikation müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich erfolgen.

3.5 Mit Annahme der Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde, dass die Spezifikation seinen Anforderungen entspricht. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten ab Werk des Herstellers zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.

4.2 Aufgrund des Sonderanfertigungscharakters werden folgende Zahlungsmodalitäten angeboten: Vorkasse 100%, Anzahlung 50/50 (50% bei Auftragsbestätigung, 50% vor Versand), oder Ratenzahlung/Finanzierung nach erfolgreicher Bonitätsprüfung.

4.3 Die Produktion beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung bzw. des Gesamtbetrages.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist VendSpot berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. VendSpot kann bei Zahlungsverzug die Produktion aussetzen und vom Vertrag zurücktreten.

4.5 Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VendSpot anerkannt sind.

§ 5 Produktionsbeginn und nachträgliche Änderungen

5.1 Die Produktion beginnt nach vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung, Bestätigung der Spezifikation durch den Kunden und Auftragserteilung durch VendSpot an den Hersteller.

5.2 VendSpot informiert den Kunden per E-Mail über den Produktionsbeginn und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.

5.3 Nachträgliche Änderungen der Spezifikation nach Produktionsbeginn sind nicht möglich. Der Kunde hat das Recht, vor Produktionsbeginn von der Bestellung zurückzutreten (siehe § 8).

5.4 Sollte der Kunde dennoch Änderungswünsche äußern, nachdem die Produktion bereits begonnen hat, ist VendSpot nicht verpflichtet, diese umzusetzen. In Ausnahmefällen kann VendSpot nach eigenem Ermessen Änderungen vornehmen, sofern dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Zusätzliche Kosten trägt der Kunde.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

6.1 Die angegebenen Lieferzeiten stellen unverbindliche Richtwerte dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Die übliche Lieferzeit beträgt 8 bis 10 Wochen ab Produktionsbeginn. Die genaue Lieferfrist wird in der Auftragsbestätigung angegeben.

6.2 Die Lieferung erfolgt durch den Hersteller direkt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland sind nach Absprache möglich.

6.3 VendSpot ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

6.4 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlicher Maßnahmen, Transportverzögerungen, Hafensperrungen, Zollstopps, Containerengpässe, Embargos, Rohstoffmangel, Produktionsverzögerungen beim Hersteller oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen. VendSpot wird den Kunden unverzüglich über Verzögerungen informieren.

6.5 Vor Versand erhält der Kunde Produktionsfotos des fertiggestellten Automaten zur Freigabe. Der Kunde hat 5 Werktage Zeit, offensichtliche Abweichungen von der Spezifikation schriftlich zu beanstanden. Unterbleibt innerhalb von 5 Werktagen eine schriftliche Beanstandung offensichtlicher Abweichungen, gilt die Ausführung als vertragsgemäß genehmigt.

6.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über. VendSpot empfiehlt den Abschluss einer Transportversicherung.

§ 7 Abnahme und Prüfung

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, den gelieferten Automaten unverzüglich bei Anlieferung auf Vollständigkeit, offensichtliche Transportschäden und Übereinstimmung mit der Spezifikation zu prüfen.

7.2 Transportschäden, Fehllieferungen oder offensichtliche Abweichungen von der Spezifikation sind dem Spediteur auf dem Lieferschein zu vermerken und VendSpot innerhalb von 2 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

7.3 Der Kunde kann optional eine gemeinsame Inbetriebnahme mit VendSpot als kostenpflichtige Serviceleistung buchen. Details und Preise werden im Angebot aufgeführt.

7.4 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen.

7.5 Unterlässt der Kunde die unverzügliche Prüfung und Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war.

7.6 Nimmt der Kunde den Automaten trotz Bereitstellung oder Lieferung nicht innerhalb von 7 Werktagen ab oder verweigert die Abnahme ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung als abgenommen. VendSpot ist in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder anderweitig zu verwerten.

§ 8 Stornierung und Rücktritt bei Sonderanfertigungen

8.1 Aufgrund des Sonderanfertigungscharakters gelten folgende Stornierungsbedingungen:

·         Vor Produktionsbeginn: Der Kunde kann stornieren gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 20% des Auftragswerts. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich dieser Gebühr erstattet.

·         Nach Produktionsbeginn: Die Stornogebühr orientiert sich an den bereits entstandenen Produktions-, Beschaffungs-, Logistik- und Verwaltungskosten und beträgt mindestens 80% des Auftragswerts. VendSpot wird versuchen, den Automaten anderweitig zu verkaufen und eine eventuelle Differenz zu erstatten.

·         Nach Fertigstellung: Ein Rücktritt ist ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Abnahme und vollständigen Bezahlung verpflichtet.

8.2 Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht nicht, da es sich um Sonderanfertigungen nach Kundenspezifikation handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

9.1 VendSpot behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten vor.

9.2 Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder weiterzuveräußern. Bei Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf an VendSpot ab.

9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist VendSpot berechtigt, die Ware zurückzunehmen. VendSpot ist nach Rücknahme zur Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen Beschädigung, Diebstahl und andere Risiken zu versichern.

§ 10 Gewährleistung bei Sonderanfertigungen

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nur im Rahmen der gesetzlich zulässigen Verkürzung bei B2B-Geschäften.

10.2 Ein Mangel liegt nur vor, wenn die gelieferte Ware nicht der in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikation entspricht. Abweichungen von der Spezifikation, die vom Kunden nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung gerügt wurden, gelten als genehmigt.

10.3 Kein Mangel liegt vor, wenn: die Ware der vereinbarten Spezifikation entspricht, auch wenn sie den nachträglichen Wünschen des Kunden nicht entspricht; produktionsbedingte optische Abweichungen vorliegen, die die Funktion nicht beeinträchtigen; oder Farb- oder Materialabweichungen auftreten, die in der üblichen Fertigungstoleranz liegen.

10.4 Bei berechtigten Mängelrügen ist VendSpot zunächst zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. VendSpot hat das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung.

10.5 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.

10.6 Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bietet der Hersteller eine freiwillige Garantie von einem Jahr ab Lieferung. Die Garantiebedingungen gelten unmittelbar zwischen Hersteller und Kunde.

10.7 VendSpot unterstützt den Kunden bei der Koordination von Reparaturen und Austauschleistungen mit dem Hersteller. Ein Anspruch auf Durchführung eigener Reparaturen durch VendSpot besteht nicht. Eigene Serviceleistungen erfolgen ausschließlich freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

§ 10a Eigenmächtige Umbauten und Eingriffe

10a.1 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VendSpot keine technischen Änderungen, Umbauten oder Eingriffe an Hardware oder Software der Automaten vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

10a.2 Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung entfallen sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche. VendSpot ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

10a.3 Dies gilt insbesondere für Eingriffe in Bezahlsysteme, Steuerungssoftware, Sicherheitseinrichtungen oder tragende Konstruktionsteile.

§ 10b Software und digitale Komponenten

10b.1 Soweit Automaten Software, Firmware oder cloudbasierte Dienste enthalten, erhält der Kunde ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung.

10b.2 Eine Dekompilierung, Veränderung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Software ist untersagt.

10b.3 Software-Updates werden durch den Hersteller bereitgestellt. VendSpot übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen durch veraltete Software oder unterlassene Updates.

10b.4 VendSpot übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit cloudbasierter Dienste oder Telemetrie-Funktionen.

§ 11 Haftungsbeschränkung

11.1 VendSpot haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VendSpot oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VendSpot der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung von VendSpot ausgeschlossen. VendSpot haftet insbesondere nicht für Umsatzausfälle, entgangene Gewinne, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust, Bedienfehler, Vandalismus, Stromschwankungen, Netzwerkstörungen, Softwarefehler, Cyber-Angriffe, Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Dritteingriffe, mangelnde Wartung oder höhere Gewalt.

11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie durch VendSpot sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.5 Soweit die Haftung von VendSpot ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Produktsicherheit und CE-Konformität

12.1 VendSpot bezieht Verkaufsautomaten von Herstellern, die über EU-Repräsentanten verfügen und für die CE-Konformität sowie die produktsicherheitsrechtliche Verantwortung im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) verantworten. VendSpot stellt sicher, dass alle gelieferten Produkte den geltenden europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.

12.2 Alle Produkte verfügen über die erforderliche CE-Kennzeichnung und entsprechende Konformitätserklärungen. VendSpot stellt dem Kunden auf Anfrage die relevanten Sicherheitsdokumente und die Kontaktdaten des EU-Repräsentanten zur Verfügung.

12.3 Jeder Automat wird mit einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweisen geliefert. Der Kunde ist verpflichtet, diese zu beachten und an eventuelle Nutzer weiterzugeben.

12.4 Bei Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet, die CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Bedienungsanleitung an den Endkunden weiterzugeben.

12.5 VendSpot ist berechtigt, zur Vertragserfüllung gleichwertige Hersteller oder Komponenten einzusetzen, sofern die vereinbarte Spezifikation eingehalten wird und die CE-Konformität gewährleistet bleibt.

§ 13 Export, Sanktionen und Compliance

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, geltende Exportkontroll-, Zoll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.

13.2 VendSpot ist berechtigt, Lieferungen bei Verdacht auf Verstöße gegen Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften auszusetzen oder zu verweigern.

13.3 Der Kunde stellt VendSpot von sämtlichen Schäden, Kosten und Bußgeldern frei, die aus Verstößen gegen Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften durch den Kunden entstehen.

§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

14.1 VendSpot verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

14.2 Zur Vertragserfüllung werden Liefer- und Kontaktdaten an den Hersteller weitergegeben. Der Kunde stimmt dieser Weitergabe ausdrücklich zu.

14.3 Alle Einzelheiten zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung geregelt, die auf www.vendspot.shop einsehbar ist.

14.4 VendSpot behandelt alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden streng vertraulich.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von VendSpot (Altensteig), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15.4 VendSpot ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von 4 Wochen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen.

 

 

___________________________

VendSpot UG (haftungsbeschränkt)

Khaled Naim, Geschäftsführer

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.