VendSpot
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von Vendspot UG, Poststrasse 57, 72213 Altensteig, E-Mail: kontakt@vendspot.shop (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers:
SnackSpot agiert als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und den Herstellern von Verkaufsautomaten. Die vertragliche Beziehung bezüglich der technischen Geräte wird direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Hersteller geschlossen. SnackSpot übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden an den Produkten, unterstützt jedoch den Kunden bei der Lösung von Problemen und leitet ihn gegebenenfalls an den Hersteller weiter. Sollte die Leistung aufgrund des Herstellers nicht erbracht werden, ist SnackSpot nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung dafür.
2.2 Individuelle Vereinbarungen:
Der genaue Umfang der Leistung wird durch individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt.
2.3 Erbringung der Leistungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und nach den neuesten technischen Standards zu erbringen.
2.4 Flexibilität bei der Leistungserbringung:
Die Erbringung der vereinbarten Leistungen erfolgt nach eigenem Ermessen des Auftragnehmers hinsichtlich der Art, des Ortes und der Zeit, wobei die Effizienz optimiert und mit dem Auftraggeber abgestimmt wird.
2.5 Lieferverzögerungen:
Da die Lieferung der Geräte ausschließlich durch den Hersteller erfolgt, übernimmt SnackSpot keine Haftung für Lieferverzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Der Auftraggeber wird bei bekannten Verzögerungen seitens des Herstellers informiert, sofern diese SnackSpot mitgeteilt werden. Für daraus resultierende Schäden oder Folgekosten ist SnackSpot nicht verantwortlich.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Ablauf des Auftrags
5.1 Der Kunde erhält ein Angebot vom Auftraggeber und kann dieses Angebot annehmen. Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung, und die volle Zahlung wird fällig.
5.2 Anschließend bezahlt SnackSpot den Herstellern, die mit der Produktion des Gerätes beginnen. Der Hersteller liefert das Gerät an den Auftraggeber aus. Bitte beachten Sie, dass SnackSpot hierbei als Vermittler agiert. Der Auftraggeber gilt in diesem Zusammenhang als Importeur der Güter aus dem Ausland.
5.3 SnackSpot führt keine technische Prüfung des Gerätes durch, jedoch kann dies auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers als zusätzliche Dienstleistung beauftragt werden. Bei Interesse an einer technischen Überprüfung vor dem Versand kontaktieren Sie uns bitte, um die individuellen Anforderungen und Kosten zu klären.
Für weitere Details wenden Sie sich an: kontakt@vendspot.shop
6. Stornierung
6.1 Sollte der Auftraggeber stornieren wollen, gelten folgende Regelungen:
- Vor Produktionsbeginn werden die Kosten abzüglich der Aufwendungen erstattet.
- Nach Produktionsbeginn werden nur noch 20 % des Gesamtbetrags erstattet, da der Hersteller mit der Produktion bereits begonnen hat.
7. Haftung / Freistellung
7.1 Haftung:
SnackSpot haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Lieferverzögerungen oder Mängel, die durch den Hersteller verursacht werden, wird ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
7.2 Freistellung:
Der Kunde stellt SnackSpot von Ansprüchen Dritter frei, die durch Verstöße gegen diese Vertragsbedingungen oder geltendes Recht entstehen.
Für Fragen kontaktieren Sie uns unter kontakt@vendspot.shop.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Vertragsdauer und Gültigkeit:
Die Bestimmungen zur Vertragsdauer und Kündigung gelten grundsätzlich für Finanzierungsvereinbarungen. Sollten diese Regelungen bei Direktkäufen nicht greifen, gelten automatisch die gleichen Bedingungen wie bei Finanzierungsmodellen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
10.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
10.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.