VendSpot

AGB

VendSpot UG (haftungsbeschränkt)

Poststraße 57, 72213 Altensteig

Vertreten durch: Khaled Naim

E-Mail: kontakt@vendspot.shop

Telefon: +49 176 63463646

Amtsgericht Stuttgart, HRB 799558

USt-IdNr.: DE458197674

 

Stand: 27.01.2026

 

Präambel

VendSpot fertigt Verkaufsautomaten ausschließlich nach individuellen Kundenwünschen und -spezifikationen. Jeder Automat wird speziell für den jeweiligen Kunden konfiguriert und produziert. Es handelt sich daher bei allen Produkten um Sonderanfertigungen im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Herstellung und Lieferung von individuell konfigurierten Verkaufsautomaten zwischen der VendSpot UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „VendSpot" oder „Verkäufer") und dem Kunden (nachfolgend „Käufer" oder „Kunde").

1.2 VendSpot verkauft ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Zum Nachweis der Unternehmereigenschaft ist der Kunde verpflichtet, vor Vertragsschluss einen Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorzulegen. VendSpot behält sich vor, Bestellungen ohne entsprechenden Nachweis abzulehnen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VendSpot hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Sonderanfertigung und Individualisierung

2.1 Alle von VendSpot angebotenen Verkaufsautomaten werden individuell nach Kundenwünschen konfiguriert und gefertigt. Die Konfiguration umfasst unter anderem: Größe, Anzahl der Fächer, Spiraltypen, Bezahlsysteme, Kühlung, Farbe, Beklebung und weitere technische Spezifikationen.

2.2 Die Konfiguration erfolgt entweder über den Online-Konfigurator im Shop oder durch individuelle Angebotserstellung nach Kundenanforderung. Der Kunde erhält vor Auftragserteilung eine detaillierte Spezifikation der Konfiguration.

2.3 Produktbilder oder Renderings des konfigurierten Automaten können auf Wunsch gegen Aufpreis erstellt werden. Ansonsten erhält der Kunde Fotos nach Fertigstellung des Automaten, jedoch vor Versand.

2.4 Aufgrund der Individualisierung handelt es sich bei jedem Auftrag um eine Sonderanfertigung im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.

§ 3 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung

3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop und Konfigurator stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch Absenden einer Konfiguration oder Anfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

3.2 VendSpot erstellt auf Basis der Kundenkonfiguration ein detailliertes Angebot mit exakter Spezifikation. Dieses Angebot ist für VendSpot 14 Tage bindend.

3.3 Der Vertrag kommt zustande durch:

·         Annahme des Angebots durch den Kunden (schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Portal), UND

·         Übersendung der Auftragsbestätigung durch VendSpot per E-Mail

3.4 Die Auftragsbestätigung enthält die vollständige und verbindliche Spezifikation des zu fertigenden Automaten. Der Kunde ist verpflichtet, die Spezifikation unverzüglich zu prüfen. Einwände gegen die Spezifikation müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich erfolgen.

3.5 Mit Annahme der Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde, dass die Spezifikation seinen Anforderungen entspricht. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten ab Werk des Herstellers zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.

4.2 Aufgrund des Sonderanfertigungscharakters werden folgende Zahlungsmodalitäten angeboten:

·         Vorkasse 100%: Vollständige Zahlung vor Produktionsbeginn

·         Anzahlung 50/50: 50% bei Auftragsbestätigung, 50% vor Versand nach Produktionsfertigstellung

·         Ratenzahlung/Finanzierung: Leasing oder Mietkauf nach erfolgreicher Bonitätsprüfung

4.3 Die Produktion beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung bzw. des Gesamtbetrages (je nach vereinbarter Zahlungsmodalität).

4.4 Bei Zahlungsverzug ist VendSpot berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. VendSpot kann bei Zahlungsverzug die Produktion aussetzen und vom Vertrag zurücktreten.

4.5 Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VendSpot anerkannt sind.

§ 5 Produktionsbeginn und nachträgliche Änderungen

5.1 Die Produktion beginnt nach:

·         Vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung bzw. des Gesamtbetrages

·         Bestätigung der Spezifikation durch den Kunden (§ 3.4)

·         Auftragserteilung durch VendSpot an den Hersteller

5.2 VendSpot informiert den Kunden per E-Mail über den Produktionsbeginn und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.

5.3 Nachträgliche Änderungen der Spezifikation nach Produktionsbeginn sind nicht möglich. Der Kunde hat das Recht, vor Produktionsbeginn von der Bestellung zurückzutreten (siehe § 8).

5.4 Sollte der Kunde dennoch Änderungswünsche äußern, nachdem die Produktion bereits begonnen hat, ist VendSpot nicht verpflichtet, diese umzusetzen. In Ausnahmefällen kann VendSpot nach eigenem Ermessen Änderungen vornehmen, sofern dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Zusätzliche Kosten trägt der Kunde.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

6.1 Die Lieferzeit beträgt in der Regel 8 bis 10 Wochen ab Produktionsbeginn. Die genaue Lieferfrist wird in der Auftragsbestätigung angegeben.

6.2 Die Lieferung erfolgt durch den Hersteller direkt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland sind nach Absprache möglich.

6.3 VendSpot ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

6.4 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlicher Maßnahmen, Transportverzögerungen, Produktionsverzögerungen beim Hersteller oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen. VendSpot wird den Kunden unverzüglich über Verzögerungen informieren.

6.5 Vor Versand erhält der Kunde Produktionsfotos des fertiggestellten Automaten zur Freigabe. Der Kunde hat 5 Werktage Zeit, offensichtliche Abweichungen von der Spezifikation zu reklamieren. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Automat als freigegeben.

6.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über. VendSpot empfiehlt den Abschluss einer Transportversicherung.

§ 7 Abnahme und Prüfung

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, den gelieferten Automaten unverzüglich bei Anlieferung auf Vollständigkeit, offensichtliche Transportschäden und Übereinstimmung mit der Spezifikation zu prüfen.

7.2 Transportschäden, Fehllieferungen oder offensichtliche Abweichungen von der Spezifikation sind dem Spediteur auf dem Lieferschein zu vermerken und VendSpot innerhalb von 2 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

7.3 Der Kunde kann optional eine gemeinsame Inbetriebnahme mit VendSpot als kostenpflichtige Serviceleistung buchen. Details und Preise werden im Angebot aufgeführt.

7.4 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen.

7.5 Unterlässt der Kunde die unverzügliche Prüfung und Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war.

§ 8 Stornierung und Rücktritt bei Sonderanfertigungen

8.1 Aufgrund des Sonderanfertigungscharakters gelten folgende Stornierungsbedingungen:

·         Vor Produktionsbeginn: Der Kunde kann stornieren gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 20% des Auftragswerts. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich dieser Gebühr erstattet.

·         Nach Produktionsbeginn: Der Kunde kann nur noch aus wichtigem Grund zurücktreten. In diesem Fall ist eine Stornogebühr von 80% des Auftragswerts fällig. VendSpot wird versuchen, den Automaten anderweitig zu verkaufen und eine eventuelle Differenz zu erstatten.

·         Nach Fertigstellung: Ein Rücktritt ist ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Abnahme und vollständigen Bezahlung verpflichtet.

8.2 Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht nicht, da es sich um Sonderanfertigungen nach Kundenspezifikation handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn VendSpot die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 8 Wochen überschreitet, ohne dass höhere Gewalt vorliegt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 VendSpot behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten vor.

9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist VendSpot berechtigt, die Ware zurückzunehmen. VendSpot ist nach Rücknahme zur Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen Beschädigung, Diebstahl und andere Risiken zu versichern.

§ 10 Gewährleistung bei Sonderanfertigungen

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nur im Rahmen der gesetzlich zulässigen Verkürzung bei B2B-Geschäften.

10.2 Ein Mangel liegt nur vor, wenn die gelieferte Ware nicht der in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikation entspricht. Abweichungen von der Spezifikation, die vom Kunden nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung gerügt wurden (§ 7.2), gelten als genehmigt.

10.3 Kein Mangel liegt vor, wenn:

·         Die Ware der vereinbarten Spezifikation entspricht, auch wenn sie den nachträglichen Wünschen des Kunden nicht entspricht

·         Produktionsbedingte optische Abweichungen vorliegen, die die Funktion nicht beeinträchtigen

·         Farb- oder Materialabweichungen auftreten, die in der üblichen Fertigungstoleranz liegen

10.4 Bei berechtigten Mängelrügen ist VendSpot zunächst zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. VendSpot hat das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung.

10.5 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.

10.6 Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bietet der Hersteller eine freiwillige Garantie von einem Jahr ab Lieferung. Die Garantiebedingungen gelten unmittelbar zwischen Hersteller und Kunde. VendSpot vermittelt den Kontakt und unterstützt bei der Abwicklung.

10.7 VendSpot leistet Support bei technischen Problemen und organisiert Reparaturen oder Austausch in Zusammenarbeit mit dem Hersteller. Bei Mängeln, die der Hersteller nicht beheben kann, nimmt VendSpot eigene Reparaturen vor.

§ 11 Haftungsbeschränkung

11.1 VendSpot haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VendSpot oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VendSpot der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung von VendSpot ausgeschlossen. Insbesondere haftet VendSpot nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen.

11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie durch VendSpot sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.5 Soweit die Haftung von VendSpot ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Import und Produktsicherheit

12.1 VendSpot bezieht die Verkaufsautomaten von Herstellern aus China, die über EU-Repräsentanten verfügen und die CE-Konformität gewährleisten. VendSpot stellt sicher, dass alle Produkte den geltenden europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.

12.2 Alle Produkte verfügen über die erforderliche CE-Kennzeichnung und entsprechende Konformitätserklärungen. VendSpot stellt dem Kunden auf Anfrage die relevanten Sicherheitsdokumente zur Verfügung.

12.3 Jeder Automat wird mit einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweisen geliefert. Der Kunde ist verpflichtet, diese zu beachten und an eventuelle Nutzer weiterzugeben.

12.4 Bei Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet, die CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Bedienungsanleitung an den Endkunden weiterzugeben.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit

13.1 VendSpot verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

13.2 Zur Vertragserfüllung werden Liefer- und Kontaktdaten an den Hersteller weitergegeben. Der Kunde stimmt dieser Weitergabe ausdrücklich zu.

13.3 Alle Einzelheiten zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung geregelt, die auf www.vendspot.shop einsehbar ist.

13.4 VendSpot behandelt alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden streng vertraulich.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von VendSpot (Altensteig), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.4 VendSpot ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von 4 Wochen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§ 15 Alternative Streitbeilegung

15.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

15.2 VendSpot ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

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VendSpot UG (haftungsbeschränkt)

Khaled Naim, Geschäftsführer

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.